Kreisschule

Die Real- und Sekundarschulen werden in Oberstufenzentren zusammengefasst und führen mindestens sechs einklassige Abteilungen. Der Regierungsrat kann befristete Ausnahmen beschliessen. Die einzelnen Schulanlagen der Oberstufenzentren umfassen mindestens drei Abteilungen. Die Bezirksschulen können in den Oberstufenzentren integriert werden, wobei an den einzelnen Bezirksschulanlagen mindestens sechs Abteilungen geführt werden müssen. 

Karte Schulverband Reusstal